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AGB

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und sonstigen Leistungen unserer Gesellschaft. Abweichungen von diesen Liefer­bedingungen erlangen nur mit unserer ausdrück­lichen schriftlichen Bestätigung Rechtswirksamkeit und sind ausschließlich für den ein­zelnen Geschäftsfall gültig.

Angebote

Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
Die in unseren Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Beschreibungen, Angaben und Preise sind nur insoweit maßgeblich, als diese ausdrücklich Vertragsinhalt werden.

Preise

Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich zu jenen Preisen, welche im Zeitpunkt der Bestellung in unserer jeweils aktuellen Preisliste ausgewiesen sind. Diese Preise sind vom Auftraggeber zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonstige Steuern, wie insbesondere die Alkoholsteuer und Schaumweinsteuer sind in den Preisen inkludiert. Wenn schriftlich nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, gelten die Preise ab Werk bzw. ab unserem Lager, d.h. exklusive der vom Auftraggeber zu entrichtenden Kosten für Verpackung, Verladung und Versicherung sowie etwaiger Zollabgaben und sonstiger Spesen.

Lieferung

Die Liefertermine sind der jeweiligen Vereinbarung im Einzelfall vor­behalten.
Die Lieferung gilt als erfüllt, sobald die Ware die Versandstelle ver­lassen hat, wobei der Transport ausnahmslos auf Gefahr des Auf­traggebers erfolgt. Wir sind berechtigt, Vorauslieferungen und Teil­lieferungen durchzuführen und in Rechnung zu stellen. Sofern die Abweichung von der Gesamtmenge 10 % nicht über- oder unter­schreitet, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Mehr- oder Minderlieferung zum aliquot berechneten Preis anzunehmen.
In Fällen höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Lieferfrist ange­messen zu verlängern, ohne in Verzug zu geraten. Unsere Liefer­pflicht ruht, solange sich der Auftraggeber mit einer Zahlung, auch aus anderen, uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen und Obliegenheiten, in Verzug befindet.
Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen uns wegen Lieferver­zuges oder Nichterfüllung des Vertrages ist ausschließlich im Falle groben Verschuldens zulässig. Ein nachweislich durch unser grobes Verschulden verursachter Verzug be­rechtigt den Auftraggeber aus­schließlich nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist, von der betreffenden Lieferung zurückzutreten. Sollte der Auftrag­geber auf Vertragserfüllung bestehen, kann pro vollendeter Woche der Verspätung eine Ver­zugsentschädigung von einem halben Prozent, insgesamt aber von maximal 5 % des Fakturenwertes desjenigen Teiles der betroffenen Lieferung oder Leistung bean­sprucht werden, der infolge nicht rechtzeitiger Lieferung eines we­sentlichen Teiles nicht benutzt werden kann, soferne dem Auftrag­geber ein nachweislicher Schaden in dieser Höhe erwachsen ist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatz­ansprüche durch den Auftraggeber ist jedenfalls ausgeschlossen. Im Falle des Annahmeverzuges des Auftraggebers oder wenn die Ausführung, der Beginn oder die Fortsetzung unserer Leistungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Nachfristsetzung weiter verzögert wird, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Auftraggebers einzulagern und nach ange­messener Frist von der betreffenden Lieferung bzw. dem zugrunde­liegenden Vertrag zurückzutreten, wobei der Auftraggeber diesfalls zum Ersatz sämtlicher, uns entstehender Schäden verpflichtet ist.

Erfüllungsort und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht unabhängig von den für die Lieferung vereinbarten Zahlungskonditionen auf den Auftraggeber über, sobald der Liefer­gegenstand das Werk bzw. unser Lager verläßt. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Wien.
Allfällige Vereinbarungen über Güteprüfungen oder Probeware lassen die Bestimmungen über Gefahrenübergang und Erfüllungsort unberührt.

Gerichtsstand, Rechtswahl

Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, einschließ­lich der Frage des gültigen Zustandekommens und der Vor- und Nachwirkungen des Vertrages, wird die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Wien - Innere Stadt vereinbart. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Zuständigkeit des als weiteren Gerichtsstand vereinbarten Schiedsgerichtes der Wiener Warenbörse in Anspruch zu nehmen.
Für sämtliche Verträge ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar, wobei die Anwendung der Bestimmungen des UN-Kauf­rechtes einvernehmlich ausgeschlossen wird.

Zahlung

Der gesamte Kaufpreis sowie die Entgelte für sämtliche Neben­leistungen sind bei Übergabe der Ware an den Auftraggeber zur Zahlung fällig. Bei Bezahlung mittels Scheck wird die Zahlung erst nach erfolgter Gutschrift bewirkt. Die Zahlung wird von uns ent­weder auf dem Fakturenformular oder einem eigens erstellten Quittungsformular bestätigt.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Gewährleistungsansprüche oder Ansprüche sonstiger Art zurückzu­halten oder mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, aufzu­rechnen.
Ist der Auftraggeber mit Zahlungen oder sonstigen Leistungen in Verzug, sind wir berechtigt,
die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rück­ständigen Zahlung und sonstigen Leistungen aufzuschieben oder mit sofortiger Wirkung unter Geltendmachung sämtlicher, uns ent­stehender Schäden von der betreffenden Lieferung bzw. dem zugrundeliegenden Vertrag zurückzutreten,
allenfalls gewährte Darlehen und sonstige Kreditierungen, auch aus anderen Rechtsgeschäften, mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen (Terminsverlust);
Verzugszinsen in der Höhe von 12,5 % p.a. sowie eine Mahngebühr in der Höhe von € 21,50 zu verrechnen.
Bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen aus allen Rechtsgeschäften mit dem Auftraggeber bleibt die Ware unser Eigentum. Der Auftraggeber hat den Kennzeichnungspflichten und sonstigen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Im Falle der Pfändung oder eines sonstigen Zugriffes dritter Personen auf die Ware ist der Auftraggeber ver­pflichtet, auf unser Eigentum sofort hinzuweisen und uns hievon unver­züglich zu verständigen.

Gewährleistung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von uns gelieferten Waren sofort nach Anlieferung sorgfältig zu prüfen und uns Mängel bei sonstigem Ausschluß von sämtlichen Ansprüchen, insbesondere auch Schadenersatzansprüchen, unverzüglich, längstens binnen acht Tagen, schriftlich anzuzeigen und substantiiert zu rügen. Gewährleistungsansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Übergabe gerichtlich geltend zu machen.
Mängel eines Teiles der Lieferung führen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel, die durch nachlässige oder unsach­gemäße Behandlung der Ware durch den Auftraggeber oder eine dritte Person verursacht wurden.
Im Falle der berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Gewährleistungsansprüche durch eine Ersatzlieferung oder eine Gutschrift, jeweils Zug um Zug gegen Rückstellung der beanstandeten Lieferung, zu erfüllen.

Schadenersatz

Wir haften ausschließlich für grobes Verschulden und für Schäden, welche unmittelbar am Gegenstand unserer Lieferung entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, etwa auf Ersatz der entgangenen Gewinns oder für Mangelfolgeschäden, sind aus­drücklich ausgeschlossen.

Vertragsrücktritt

Ein Vertragsrücktritt des Auftraggebers bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Im Falle des ungerechtfertigten Vertragsrücktrittes sind wir berechtigt, auf die Einhaltung des Vertrages zu bestehen oder eine sofort fällige Konventionalstrafe in der nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Höhe von € 1000,-- vorzuschreiben.
Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüchen, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, bleibt uns auch im Falle der Bezahlung der Konventionalstrafe ausdrücklich vorbehalten.
Sollten uns nach Vertragsabschluß negative Auskünfte über die Ver­mögenslage des Auftraggebers bekannt werden, sind wir berechtigt, die Leistungserbringung von der sofortigen Zahlung bzw. bankmäßigen Besicherung des Gesamtentgeltes abhängig zu machen oder vom Vertrag unter Geltendmachung von Schaden­ersatzansprüchen zurückzutreten.
Sollte über das Vermögen des Auftraggebers ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen werden, sind wir berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.
Im Falle unseres berechtigten Vertragsrücktrittes ist die Geltend­machung von Ansprüchen des Auftraggebers, soweit diese nicht die Rückerstattung von beiderseits erbrachten Leistungen betreffen, ausgeschlossen.
Nach erfolgter Beendigung der Geschäftsbeziehung, aus welchem Grund auch immer, hat der Auftraggeber die überlassenen Leih­geräte oder sonstige Leihgegenstände unverzüglich in einem der gewöhnlichen Abnutzung entsprechenden Zustand an uns zurück­zustellen. Weiters sind wir diesfalls berechtigt, ohne Verrechnung überlassene Ware oder sonstige Gegenstände zurückzufordern bzw. hiefür den aktuellen Listenpreis in Rechnung zu stellen.

Sämtliche gelieferten Verpackungen nehmen mit der Lizenznummer teil am System:

ARA 10685      EVA 123106      DSD 47 383 05

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